Recht-stand & Identität

Präambel zum Recht-Stand
In Ausübung der künstlerischen und kaufmännischen Tätigkeit unter der Bezeichnung Peter Weltner™ wird besonderer Wert auf Transparenz, völkerrechtliche Integrität und die unbedingte Wahrung der menschlichen Würde gelegt.
Völkerrechtliche Grundlage
Sämtliche Interaktionen und geschäftlichen Prozesse basieren auf der Souveränität des Inhabers als lebendes Wesen und der daraus resultierenden Repräsentanz der geschützten Zivilperson gemäß den Genfer Abkommen von 1949 (GA IV).
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.“ Genfer Abkommen von 1949  (Art. 1 GA IV)

1. Urheberschaft & Person

Das völkerrechtliche Fundament der geschützten Zivilperson gemäß den Genfer Abkommen IV von 1949 wird repräsentiert durch das lebende Wesen, dem Mann:
Klaus-Peter Johann I. (alias Klaus-Peter Johann aus der Sippe Weltner)

das in der Öffentlichkeit als Peter Weltner™ auftritt. Die geschützte Zivilperson Klaus-Peter Johann ist originärer, unmittelbarer Träger eines gerichtlich anerkannten Individualanspruchs aus den Genfer Abkommen IV von 1949.

Ausschluss der Einlassung: Jegliche Identifikation des lebenden Wesens mit der Zivilperson oder anderen juristischen Fiktionen wird hiermit ausdrücklich und dauerhaft ausgeschlossen. Ein Handeln erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt aller Rechte gemäß völkerrechtlicher Standards; eine konkludente Einlassung in fremde Jurisdiktionen ist durch diese Deklaration technisch und rechtlich unmöglich gemacht.

2. Pacta sunt servanda

Das fundamentale Prinzip „Verträge sind einzuhalten“ bildet den Kern der geschäftlichen Philosophie. Der Rückbezug auf den Status als lebender Mann und die Repräsentanz der geschützten Zivilperson garantiert allen Beteiligten eine Ebene der gegenseitigen Wertschätzung.

3. Domizil

Der Schutz des privaten Lebensbereichs (Art. 13 GG) ist unantastbar.
Postalisch erreichbar unter dem Domizil:

Peter Weltner™
c/o P-E-T-E-R Kunst und Musik
Zimmerloh 15
08258 Markneukirchen

4. Souveränitätsvorbehalt

Jegliche Interaktion erfolgt auf Basis des Naturrechts und des Völkerrechts.

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