Handelsablauf & Wertausgleich

1. Grundlagen des Wertausgleichs

Jeglicher Austausch von künstlerischen Leistungen gegen materielle Werte erfolgt auf privatrechtlicher Ebene. Vertragspartner für den Wertausgleich ist das lebende Wesen, der Mann Klaus-Peter Johann I. als Repräsentant der geschützten Zivilperson Klaus-Peter Johann. Die künstlerische Darbietung erfolgt unter der Bezeichnung Peter Weltner™.

Ausschluss der Einlassung: Die Abwicklung von Handelsgeschäften stellt zu keinem Zeitpunkt eine Identifikation mit einer staatlichen Personenfiktion dar. Der Handel erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt aller Rechte.

2. Abrechnung & Unternehmen

Für Unternehmen und gewerbliche Partner wird eine detaillierte Wertausgleichs-Aufstellung erstellt. Da der Wertausgleich durch den lebenden Mann als natürliche Person (völkerrechtlicher Status) erfolgt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben. Die Aufstellungen enthalten alle notwendigen Angaben, um den geleisteten Wertausgleich als gewinnmindernde Betriebsausgabe geltend zu machen.

3. Bevorzugte Werte & Akzeptierte Hilfsmittel

Im Sinne eines echten internationalen Handels wird der Austausch mit realen Vermögenswerten bevorzugt:

4. Urheberrecht

Mit Erbringung des vereinbarten Wertausgleichs gehen die vereinbarten Nutzungsrechte oder das Eigentum auf den Besteller über. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben gemäß internationalem Standard beim Schöpfer, dem lebenden Mann Klaus-Peter Johann I.