Künstlerische Projekte sind ein gemeinschaftlicher Ausdruck
schöpferischer Freiheit. Um diese Freiheit zu bewahren, basieren alle
Kooperationen auf dem Fundament des Naturrechts und der gegenseitigen
Achtung der Souveränität.
1. Kooperationsmodelle
Die Mitwirkung erfolgt in zwei klar voneinander getrennten
Handlungsfeldern:
Eigene Projekte: Die Realisierung erfolgt unter
der Bezeichnung Peter Weltner™. In
diesem Fall übernimmt der Mann Klaus-Peter Johann I. die
treuhänderische Koordination der Projekthonorare und die Verteilung des
Wertausgleichs.
Bands & Kollektive: Bei einer Mitwirkung in
Projekten Dritter handelt Klaus-Peter Johann I. unter der Bezeichnung Peter Weltner™ als freischaffender Künstler.
Die geschäftliche und administrative Verantwortlichkeit für die Band
sowie der Rechtsstand der übrigen Mitglieder liegen ausschließlich bei
den jeweiligen Verantwortlichen der Band.
2. Wertausgleich (Gage)
Der Erhalt einer Gage oder eines Honorars durch Klaus-Peter Johann
I. ist ein privatrechtlicher Ausgleich für die erbrachte künstlerische
Energie. Dies begründet kein sozialversicherungspflichtiges oder
gewerbliches Abhängigkeitsverhältnis. Die steuerliche oder
administrative Einordnung der Band-Struktur ist für den Rechtsstand von
Klaus-Peter Johann I. nicht relevant.
Völkerrechtlicher Schutz &
Abwehr: Jegliche Kooperation erfolgt auf Basis des
Naturrechts. Forderungen Dritter (z.B. KSK) gegenüber Klaus-Peter
Johann I. werden mangels vertraglicher Grundlage sowie aufgrund des
völkerrechtlichen Schutzstatus der geschützten Zivilperson ausdrücklich
zurückgewiesen.
3. Haftung & Urheberschaft
Klaus-Peter Johann I. haftet ausschließlich für sein eigenes
Handeln und sein eingebrachtes Instrumentarium. Eine Haftung für die
geschäftlichen Prozesse oder Verbindlichkeiten einer Band, in der er
lediglich als Musiker mitwirkt, ist ausgeschlossen.