Interne Kooperation & Projektbegleitung

Künstlerische Projekte sind ein gemeinschaftlicher Ausdruck schöpferischer Freiheit. Um diese Freiheit zu bewahren, basieren alle Kooperationen auf dem Fundament des Naturrechts und der gegenseitigen Achtung der Souveränität.

1. Kooperationsmodelle

Die Mitwirkung erfolgt in zwei klar voneinander getrennten Handlungsfeldern:

2. Wertausgleich (Gage)

Der Erhalt einer Gage oder eines Honorars durch Klaus-Peter Johann I. ist ein privatrechtlicher Ausgleich für die erbrachte künstlerische Energie. Dies begründet kein sozialversicherungspflichtiges oder gewerbliches Abhängigkeitsverhältnis. Die steuerliche oder administrative Einordnung der Band-Struktur ist für den Rechtsstand von Klaus-Peter Johann I. nicht relevant.

Völkerrechtlicher Schutz & Abwehr: Jegliche Kooperation erfolgt auf Basis des Naturrechts. Forderungen Dritter (z.B. KSK) gegenüber Klaus-Peter Johann I. werden mangels vertraglicher Grundlage sowie aufgrund des völkerrechtlichen Schutzstatus der geschützten Zivilperson ausdrücklich zurückgewiesen.

3. Haftung & Urheberschaft

Klaus-Peter Johann I. haftet ausschließlich für sein eigenes Handeln und sein eingebrachtes Instrumentarium. Eine Haftung für die geschäftlichen Prozesse oder Verbindlichkeiten einer Band, in der er lediglich als Musiker mitwirkt, ist ausgeschlossen.